
Erstvermietung
Mattenhof 3
Lage

Vermietung
Whg. | Geschoss |
Fläche |
Bruttomiete |
Zimmer | Auswahl |
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Weitere Informationen
Die Wohnungen sind ab 1. April 2025 bezugsbereit.
Alle Wohnungen unterstehen dem freitragenden Wohnungsbau (keine Einkommens-und Vermögensgrenze). Die Mieten sind auf der Basis der Kostenmiete kalkuliert.
Beim Bezug Ihrer Wohnung in der Siedlungsgenossenschaft Sunnige Hof zahlen Sie statt eines Mietzinsdepots Anteilscheinkapital ein, das sich nach der Wohnungsgrösse richtet. Neumitglieder bezahlen das Anteilscheinkapital bei Vertragsabschluss innerhalb von 30 Tagen. Das Anteilscheinkapital wird jährlich verzinst.
Die Mietzinse und Anteilscheinkapital finden Sie hier.
Wohnungsbesichtigungen sind nicht möglich, da der Innenausbau noch nicht fertiggestellt ist. Das heisst, Sie mieten eine Wohnung ab Plan. Als Entscheidungshilfe dienen Ihnen zusätzlich die Grundrisspläne, Visualisierungen und Mietzinse der Wohnungen.
Wohnfläche in der gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft Sunnige Hof soll gut genutzt werden. Deshalb gelten in der Genossenschaft Belegungsvorschriften, die in den Statuten festgehalten sind. Diese Vorschriften schreiben der Vermietung vor, wie viele Personen mindestens in einer Wohnung wohnen müssen.
Es gelten folgende Belegungsvorschriften:
1- bis 2-Zimmer-Wohnung: mind. 1 Person
3- bis 3.5-Zimmer-Wohnung: mind. 2 Personen
4.5-Zimmer-Wohnung: mind. 3 Personen
5.5-Zimmer-Wohnung: mind. 4 Personen
Es gilt das Vermietungsreglement der Siedlungsgenossenschaft Sunnige Hof. Das Vermietungsreglement, die Statuten und weitere Bestimmungen finden Sie hier unter «Statuten und Reglemente».
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Wohnen

Ausstattung
